NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Version 2.0, gültig ab dem 4. August 2026. Sie ersetzt alle früheren Versionen.

Art. 1 – Begriffsbestimmungen und Identität des Anbieters

Die Leistung wird erbracht von Nutrie S.r.l., USt-IdNr. / Steuernummer 04779750274, Sitz: Fondamenta dei Ormesini 2627, 30121 Venedig, Italien, unter der Handelsbezeichnung Self Luggage Storage (nachfolgend "Self Luggage Storage", "wir", "der Anbieter"). Kontakt: info@selfluggagestorage.it — WhatsApp +39 388 936 3918.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gilt:

GEPÄCKAUFBEWAHRUNG: der Bereich, in dem Kunden Gepäck und/oder kleine persönliche Gegenstände in automatischen Schließfächern/Miniboxen abgeben können, einschließlich der Einrichtungen und der zugehörigen administrativen Organisation.

STANDORT: jede einzelne Einrichtung von Self Luggage Storage. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bedingungen betreibt der Anbieter zwei Standorte:

  • Venedig – Cannaregio, geregelt in Anlage A;

  • Pisa – Stadtzentrum, geregelt in Anlage B.

Diese Bedingungen gelten uneingeschränkt für jeden Standort. Weichen Öffnungszeiten, Entgelte, Schließfachgrößen oder verfügbare Buchungswege zwischen den Standorten voneinander ab, hat die Anlage des jeweiligen Standorts Vorrang vor jeder allgemeinen Angabe im Haupttext dieser Bedingungen.

EINLAGERER / KUNDE: die natürliche Person, die die Gepäckaufbewahrung nutzt, gleich ob sie vor Ort am Zahlautomaten oder online über die Website bucht und/oder zahlt.

VERBRAUCHER: ein Kunde, der zu Zwecken handelt, die weder seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen noch beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

ONLINE-BUCHUNG: eine im Voraus über die Website von Self Luggage Storage vorgenommene Reservierung mit vollständiger Online-Zahlung, für einen bestimmten Standort, ein bestimmtes Startdatum, eine bestimmte Startzeit und eine bestimmte Dauer.

ZAHLUNG VOR ORT (AUTOMATENZAHLUNG): Nutzung der Gepäckaufbewahrung mit Bezahlung direkt am Automaten in den Räumen eines Standorts.

Die Gepäckaufbewahrung besteht in der Aufbewahrung von Gepäck/Gegenständen in automatischen Schließfächern/Miniboxen am gewählten Standort, vom Tag und der Uhrzeit der Abgabe bis zum Tag und zur Uhrzeit der Abholung, innerhalb der in diesen Bedingungen festgelegten Grenzen.

Art. 2 – In der Gepäckaufbewahrung zulässige Gegenstände

Bei der Abgabe des Gepäcks erklärt der Einlagerer, dass es keine nach Art. 3 verbotenen Gegenstände enthält.

Folgende Gegenstände dürfen aufbewahrt werden, sofern sie die Kapazität des gewählten Schließfachs nicht überschreiten: Koffer, Taschen, Reisetaschen, Rucksäcke, Schlüssel, persönliche Gegenstände und Dokumente. Jedes Gepäckstück muss ordnungsgemäß verschlossen sein.

In jedem Fall haftet Self Luggage Storage nicht für Geld, Schmuck, Edelmetalle, Geschäftsunterlagen oder Wertsachen im Allgemeinen, die in den Schließfächern abgelegt werden und ausdrücklich von den zulässigen Gegenständen ausgeschlossen sind.

Das Gepäck kann vom Eigentümer, vom Beförderer, von einem Bevollmächtigten oder von der Person abgegeben werden, die das Gepäck tatsächlich in Besitz hat.

Self Luggage Storage behält sich vor, nach eigenem Ermessen und aus Sicherheits- oder Rechtsgründen den Inhalt aufbewahrten Gepäcks zu kontrollieren.

DER EINLAGERER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT DES GEPÄCKS UND GARANTIERT, DASS ES KEINE VERBOTENEN GEGENSTÄNDE ENTHÄLT.

Art. 3 – Von der Aufbewahrung ausgeschlossenes Gepäck

Folgende Gegenstände sind streng verboten:

  • Gegenstände, die brennbar oder verderblich sind, starke Gerüche abgeben oder die Räume oder anderes Gepäck beschädigen können;

  • Geld, Schmuck, Edelmetalle, Geschäftsunterlagen, Muster und Wertsachen im Allgemeinen;

  • Gepäck mit einem Gewicht von mehr als 25 kg pro Stück;

  • Tiere oder Pflanzen;

  • Verderbliche Lebensmittel;

  • Illegale, gefährliche oder nach nationalem oder EU-Recht als gefährlich eingestufte Stoffe;

  • Pornografisches oder anstößiges Material;

  • Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen oder Waffen jeder Art;

  • Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen;

  • Müll oder Abfälle jeder Art.

Zutritt haben nur Personen über 18 Jahre oder Minderjährige in Begleitung eines Erwachsenen.

Der Kunde muss:

  • Vor der Buchung oder Abgabe Größe und Gewicht seines Gepäcks mit den Schließfachgrößen abgleichen, die in der Anlage des gewählten Standorts angegeben sind;

  • Sicherstellen, dass die Schließfachtür richtig geschlossen ist;

  • Bei der letzten Abholung des Gepäcks alle seine Sachen mitnehmen.

Gepäck, das nicht in das gewählte Schließfach passt, begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Bietet ein Standort mehr als eine Schließfachgröße an, liegt die Wahl der falschen Größe in der Verantwortung des Kunden; vor Ort kann je nach Verfügbarkeit und gegen Zahlung der Differenz ein größeres Schließfach genutzt werden.

Art. 4 – Öffnungszeiten

Jeder Standort hat eigene Öffnungszeiten, die in der jeweiligen Anlage, auf der Website-Seite des Standorts und vor Ort veröffentlicht sind.

Die Öffnungszeiten können aus Wartungsgründen, aus Sicherheitsgründen, aufgrund von Maßnahmen der öffentlichen Ordnung oder wegen höherer Gewalt vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Soweit vernünftigerweise möglich, werden Änderungen vorab auf der Website veröffentlicht.

Jeder Wunsch nach Zutritt außerhalb der veröffentlichten Zeiten muss vorab mit dem Anbieter vereinbart werden und ist nicht garantiert.

Art. 5 – Sicherheit

Die Räume jedes Standorts werden rund um die Uhr videoüberwacht und sind durch die in Art. 16 beschriebene Versicherung abgedeckt.

Telefonische Unterstützung (auf Italienisch und Englisch) ist für alle Standorte täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr verfügbar.

Art. 6 – Zutritt aus betrieblichen und Sicherheitsgründen

Befugtes Personal und Strafverfolgungsbehörden haben jederzeit Zutritt zur Gepäckaufbewahrung.

DER KUNDE STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS BEFUGTE BEAMTE GEPÄCK JEDERZEIT AUS SICHERHEITS- ODER RECHTSGRÜNDEN ÖFFNEN UND KONTROLLIEREN DÜRFEN.

Art. 7 – Buchungswege und Gepäckabgabe

Nicht jeder Buchungsweg steht an jedem Standort zur Verfügung. Die derzeit an den einzelnen Standorten aktiven Wege sind in der jeweiligen Anlage aufgeführt.

7.1 Zahlung vor Ort (Automatenzahlung)

Kunden, die den Zahlautomaten nutzen, geben ihr Gepäck sofort ab und zahlen nach den Tarifen, die vor Ort und in der jeweiligen Anlage angegeben sind. Der Kunde wählt einen persönlichen sechsstelligen PIN-Code, der als einziger dieses Schließfach öffnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Code geheim zu halten.

7.2 Online-Buchungen

Ist für einen Standort die Online-Buchung aktiv, können Kunden ein Schließfach reservieren, indem sie Folgendes auswählen:

  • den Standort;

  • Datum und Startzeit der Abgabe;

  • die Dauer (stunden- oder tageweise);

  • die Schließfachgröße, sofern der Standort mehr als eine anbietet.

Die Zahlung für Online-Buchungen erfolgt im Voraus über die Website.

Eine Online-Buchung gilt nur für den bei der Buchung gewählten Standort und kann nicht auf einen anderen Standort übertragen werden.

7.3 Bestätigung

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt (Online-Buchung) oder wenn der Automat den Schließfachcode ausgibt (Zahlung vor Ort).

Art. 8 – Entgelte

Die Entgelte sind in der Anlage des jeweiligen Standorts festgelegt und werden auch vor Ort und auf der Website angezeigt. Die Entgelte können zwischen Standorten, Schließfachgrößen und Buchungswegen abweichen.

Weichen die Entgelte je nach Buchungsweg voneinander ab, enthält die Anlage des Standorts jeweils eine eigene Tabelle für die Zahlung vor Ort und für die Online-Buchung. Maßgeblich ist die Tabelle des Weges, über den der Kunde bucht oder zahlt.

Bietet ein Standort die tageweise Aufbewahrung in Miniboxen an, sind deren Entgelte in der jeweiligen Anlage festgelegt und richten sich nach den Öffnungszeiten dieses Standorts.

Die Preise verstehen sich in Euro und gegebenenfalls inklusive Mehrwertsteuer.

Art. 9 – Erneutes Öffnen des Schließfachs während der Aufbewahrung

Die Regeln zum erneuten Öffnen unterscheiden sich je nach Standort, wie unten und in der jeweiligen Anlage angegeben.

9.1 Standort Venedig

Wurde die Leistung vor Ort bezahlt, wird jedes weitere Öffnen des Schließfachs vor der endgültigen Abholung mit 0,50 € berechnet. Wurde eine ganztägige oder mehrtägige Online-Buchung vorgenommen, ist das Öffnen während des gebuchten Zeitraums unbegrenzt und kostenlos.

9.2 Standort Pisa

Das Öffnen des Schließfachs beendet die Aufbewahrung. Der Einlagerer muss beim Öffnen das gesamte Gepäck entnehmen: Das Schließfach kann nicht erneut geschlossen werden, um dieselbe Aufbewahrung fortzusetzen, und für bezahlte, aber nicht genutzte Zeit besteht kein Erstattungsanspruch. Um Gepäck erneut aufzubewahren, muss eine neue Aufbewahrung gestartet und das jeweilige Entgelt gezahlt werden.

Wegen ihrer finanziellen Bedeutung für den Einlagerer wird die Regelung nach 9.2 am Standort Pisa neben den Schließfächern angezeigt und dem Kunden vor der Zahlung zur Kenntnis gebracht.

Art. 10 – Verspätete Ankunft bei stundenweisen Online-Buchungen

Bei Online-Buchungen mit stundenweiser Dauer ist die gewählte Startzeit verbindlich.

Kommt der Kunde nach der gebuchten Startzeit an, fallen die in der jeweiligen Anlage festgelegten Zusatzentgelte an, berechnet nach der Länge der Verspätung.

Art. 11 – Stornierung, Erstattung und Nichterscheinen

11.1 Eine Online-Buchung kann bis 48 Stunden vor der gebuchten Startzeit kostenlos und mit vollständiger Erstattung storniert werden, durch schriftliche Mitteilung an info@selfluggagestorage.it unter Angabe der Buchungsreferenz.

11.2 Stornierungen, die zwischen 48 und 24 Stunden vor der gebuchten Startzeit eingehen, werden zu 50 % des gezahlten Betrags erstattet.

11.3 Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der gebuchten Startzeit eingehen, besteht kein Erstattungsanspruch, ebenso wenig, wenn der Kunde nicht innerhalb des Reservierungszeitfensters nach Art. 12 am Standort erscheint.

11.4 Eine Online-Buchung kann einmalig und kostenlos auf ein anderes Datum verschoben werden, wenn dies mindestens 48 Stunden vor der gebuchten Startzeit beantragt wird und am selben Standort verfügbar ist.

11.5 Am Zahlautomaten gezahlte Beträge werden nach Ausgabe des Schließfachcodes nicht erstattet.

11.6 Kann der Anbieter die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Erstattung des für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Betrags.

11.7 Nichts in diesem Artikel schränkt ein zwingendes Widerrufsrecht ein, das das italienische Verbraucherrecht dem Kunden als Verbraucher gewährt.

Art. 12 – Höchstaufbewahrungsdauer und nicht abgeholtes Gepäck

12.1 Online-Buchungen

Das Schließfach bleibt für die gebuchte Dauer reserviert, gerechnet ab der gebuchten Startzeit, gleich ob die Dauer in Stunden oder in Tagen angegeben ist.

Nach Ablauf der gebuchten Dauer gilt das Gepäck als nicht abgeholt: Self Luggage Storage ist berechtigt, das Schließfach zu öffnen, den Inhalt zu entnehmen und an anderer Stelle in den Räumen aufzubewahren sowie die entsprechende zusätzliche Zeit nach den Tarifen der jeweiligen Anlage zu berechnen. Bleibt das Gepäck mehr als 31 Tage ab der gebuchten Startzeit nicht abgeholt, gilt Art. 12.2.

12.2 Aufgegebenes Gepäck

Gepäck, das nicht innerhalb von 31 Tagen nach der Abgabe abgeholt wird, gilt für beide Buchungswege als aufgegeben. Self Luggage Storage darf dieses Gepäck und seinen Inhalt ohne Entschädigungspflicht verkaufen, vernichten oder behalten, nachdem versucht wurde, den Kunden unter den angegebenen Kontaktdaten zu erreichen, sofern vorhanden.

Art. 13 – Abholung des Gepäcks

Der Einlagerer kann das Gepäck während der Öffnungszeiten des Standorts abholen, an dem es abgegeben wurde, gegen Zahlung eines offenen Restbetrags oder zusätzlicher Entgelte, die durch verlängerte Aufbewahrung oder verspätete Ankunft entstanden sind.

Das Gepäck kann nur an dem Standort abgeholt werden, an dem es abgegeben wurde. Übertragungen zwischen Standorten sind nicht Teil der Leistung.

Für die Abholung ist der sechsstellige Code erforderlich, der bei der Buchung oder Abgabe gewählt wurde. Wurde der Code verloren oder vergessen, darf der Anbieter das Gepäck erst herausgeben, nachdem er die Identität des Kunden und dessen Berechtigung am Gepäck geprüft hat; ist diese Prüfung nicht möglich, kann der Anbieter die Herausgabe verweigern.

Art. 14 – Rücksendung vergessenen Gepäcks

Jede Rücksendung vergessenen Gepäcks muss der Einlagerer auf eigene Kosten veranlassen, einschließlich der Organisation des Kuriers.

Art. 15 – Haftung

Self Luggage Storage haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Verschlechterung des Gepäcks, es sei denn, sie wurden durch nachgewiesene Fahrlässigkeit verursacht.

Für Ereignisse höherer Gewalt, darunter Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden aus einem Verstoß des Kunden gegen Art. 2 und Art. 3, einschließlich Schäden, die verbotene Gegenstände an den Räumen oder am Gepäck anderer Kunden verursachen.

Self Luggage Storage haftet unabhängig von der Ursache nicht für die nach Art. 2 ausgeschlossenen Inhalte.

Nichts in diesem Artikel schließt die Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem italienischem Recht, insbesondere gegenüber Verbrauchern, nicht zulässig ist.

Art. 16 – Versicherung

Der Versicherungsschutz für beide Standorte wird von Biasotto Assicurazioni SAS bereitgestellt.

Die Versicherung gilt im Rahmen der Police und erstreckt sich nicht auf die nach Art. 2 ausgeschlossenen Gegenstände.

Art. 17 – Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten, die für Buchungen, Zahlungen, Videoüberwachung und Kundenbetreuung erhoben werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie auf der Website verarbeitet, die fester Bestandteil der dem Kunden erteilten Informationen sind.

Art. 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen italienischem Recht.

Für Kunden, die keine Verbraucher sind, unterliegt jede Streitigkeit aus diesen Bedingungen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Venedig.

Für Kunden, die Verbraucher sind, ist das Gericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verbrauchers zuständig, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

Art. 19 – Änderungen

Mit der Nutzung der Leistung akzeptiert der Einlagerer diese Bedingungen vollständig.

Self Luggage Storage behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und die Anlagen jederzeit zu ändern. Aktualisierte Fassungen werden mit ihrem Gültigkeitsdatum auf der Website veröffentlicht und in den Räumen jedes Standorts bereitgehalten. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung oder Abgabe in Kraft ist.

Art. 20 – Sprache

Diese Bedingungen sind in englischer Sprache abgefasst, die für alle Standorte maßgeblich ist. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Information. Zwingende Vorschriften des italienischen Rechts gelten in jedem Fall.

Anlage A – Venedig, Cannaregio

  • Handelsbezeichnung: Self Luggage Storage Cannaregio

  • Adresse: Fondamenta dei Ormesini 2627, 30121 Venedig

  • Öffnungszeiten: täglich, 6:30 – 23:30 Uhr

  • Aktive Buchungswege: Online-Buchung und Zahlung vor Ort

  • Schließfachgrößen: eine Einheitsgröße, 45 × 60 × 80 cm (richtwertig vier Handgepäckstücke oder zwei große Gepäckstücke)

Schließfachentgelte – Zahlung vor Ort (Automat)

  • Bis 2 Stunden: 4,50 €

  • Bis 4 Stunden: 10,00 €

  • Bis 6 Stunden: 15,00 €

  • 7–24 Stunden (oder bis Tagesende): 20,00 €

  • Mehr als 24 Stunden: 20,00 € + 20,00 € pro weiterem Tag

Schließfachentgelte – Online-Buchung

  • 0–2 Stunden: 5,00 €

  • 2–4 Stunden: 10,00 €

  • 4–6 Stunden: 15,00 €

  • Ganzer Tag (6+ Stunden): 20,00 €

  • Jeder weitere Tag, vom 2. bis zum 10.: 20,00 € pro Tag

Online-Buchungen sind für höchstens 10 Tage möglich. Wie in Art. 8 vorgesehen, unterscheidet sich das Entgelt für die Stufe 0–2 Stunden zwischen den beiden Wegen: 5,00 € online und 4,50 € am Automaten. Für einzelne oder mehrere Zeitstufen können von Zeit zu Zeit Aktionspreise gelten; maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt wird.

Minibox – tageweise Aufbewahrung

  • Erster Tag: 7,50 €

  • Jeder weitere Tag: 4,00 €

Zuschläge bei verspäteter Ankunft (Online-Buchungen, stundenweise)

  • Bis 2 Stunden Verspätung: 5,50 €

  • Bis 4 Stunden Verspätung: 10,50 €

  • Bis 6 Stunden Verspätung: 15,50 €

Erneutes Öffnen des Schließfachs während der Aufbewahrung (Art. 9.1): erlaubt. 0,50 € pro weiterem Öffnen, wenn die Leistung vor Ort bezahlt wurde; unbegrenzt und kostenlos während des Zeitraums einer ganztägigen oder mehrtägigen Online-Buchung.

Anlage B – Pisa, Stadtzentrum

  • Handelsbezeichnung: Self Luggage Pisa Center

  • Adresse: Piazza Giovan Battista Donati 2, Pisa

  • Öffnungszeiten: täglich, 7:30 – 22:30 Uhr

  • Aktive Buchungswege: nur Zahlung vor Ort. Die Online-Buchung gilt an diesem Standort, sobald sie auf der Website aktiviert wird; ab diesem Zeitpunkt gelten auch in Pisa die Regelungen dieser Bedingungen zu Online-Buchungen und die in Anlage A festgelegten Zuschläge bei verspäteter Ankunft.

  • Schließfachgrößen: zwei Größen – Klein (bis zu zwei Handgepäckstücke; nicht für großes Gepäck geeignet) und Groß (mehrere Handgepäckstücke oder großes Gepäck)

Schließfachentgelte

  • 0–1 Stunde: Klein 3,50 € — Groß 5,00 €

  • 1–2 Stunden: Klein 5,00 € — Groß 7,00 €

  • 2–3 Stunden: Klein 8,00 € — Groß 11,00 €

  • 3–4 Stunden: Klein 9,50 € — Groß 13,50 €

  • 4–6 Stunden: Klein 12,50 € — Groß 17,50 €

  • 6–8 Stunden: Klein 15,00 € — Groß 19,00 €

  • 8–24 Stunden: Klein 18,00 € — Groß 20,00 €

  • Mehr als ein Tag: Klein 18,00 € + 18,00 € pro weiterem Tag — Groß 20,00 € + 20,00 € pro weiterem Tag

Minibox: an diesem Standort nicht verfügbar.

Erneutes Öffnen des Schließfachs während der Aufbewahrung (Art. 9.2): nicht erlaubt. Das Öffnen des Schließfachs beendet die Aufbewahrung. Beim Öffnen muss das gesamte Gepäck entnommen werden, das Schließfach kann nicht erneut geschlossen werden, um dieselbe Aufbewahrung fortzusetzen, und für bezahlte, aber nicht genutzte Zeit besteht kein Erstattungsanspruch. Um Gepäck erneut aufzubewahren, ist das jeweilige Entgelt zu zahlen.

Zuschläge bei verspäteter Ankunft: gelten, sobald die Online-Buchung an diesem Standort aktiviert wird, in den in Anlage A festgelegten Beträgen.

luggage storing different items